Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 15. Februar 2026 · Gültig ab: 15. Februar 2026
1. Definitionen
In diesen AGB gelten folgende Begriffe:
- „Taubenhorn" / „wir" — Taubenhorn, Seeweg 4, 6374 Buochs, Nidwalden, Schweiz
- „Kunde" / „Sie" — Jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen von Taubenhorn in Anspruch nimmt
- „Leistungen" — Seenregion Chalet-Beratung, Seeufer-Transferservice und See & Berg Concierge
- „Vereinbarung" — Diese AGB zusammen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung
2. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Leistungen von Taubenhorn. Ein Vertrag kommt zustande, sobald Taubenhorn eine Anfrage schriftlich bestätigt und der Kunde die Bestätigung nicht innerhalb von 48 Stunden widerspricht.
Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Personen ab 18 Jahren, die geschäftsfähig sind. Buchungen für Gruppen, die minderjährige Personen umfassen, setzen die Einwilligung der erziehungsberechtigten Person voraus.
Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
3. Leistungsbeschreibung
Taubenhorn erbringt folgende Leistungen am Vierwaldstättersee und in der Nidwaldner Seenregion:
- Seenregion Chalet-Beratung — Beratungsgespräch und schriftliche Objektübersicht für Winteraufenthalte rund um Buochs, Beckenried und Stansstad (CHF 255 inkl. Winterrabatt)
- Seeufer-Transferservice — Privater Transport ab Bahnhof Luzern, Zürich oder Bern zur Unterkunft (CHF 480 pro Transfer)
- See & Berg Concierge — Persönliche Begleitung und Organisation für die Dauer des Aufenthalts (CHF 1'210 pauschal)
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Taubenhorn erbringt Beratungs- und Vermittlungsleistungen; die eigentliche Übernachtungsleistung wird durch Dritte (Objekt-Eigentümer) erbracht.
4. Preise und Zahlung
Alle Preise sind Festpreise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Auslagen (z. B. Skipässe, Restaurantreservierungen im Rahmen des Concierge-Services) werden separat zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet.
Die Rechnung wird nach Auftragsbestätigung gestellt. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vereinbart. Bei ausbleibender Zahlung behält sich Taubenhorn vor, die Leistungserbringung bis zur Zahlung auszusetzen.
Preisänderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus kommuniziert und gelten nicht für bereits bestätigte Aufträge.
5. Stornierung und Rücktritt
Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail) mitzuteilen. Es gelten folgende Bedingungen:
- Stornierung mehr als 14 Tage vor Leistungsbeginn: volle Rückerstattung
- Stornierung 7–14 Tage vor Leistungsbeginn: 50% Rückerstattung
- Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn: keine Rückerstattung
Taubenhorn behält sich das Recht vor, einen Auftrag bei aussergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt, Sicherheitsbedenken) zu stornieren. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Betrag vollständig erstattet.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- Vollständige und korrekte Angaben bei der Anfrage zu machen
- Änderungen (Personenanzahl, Datum, Leistungsumfang) rechtzeitig zu melden
- Die Leistungen des Concierge-Services innerhalb zumutbarer Grenzen zu nutzen
- Rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt für Transfers zu erscheinen
7. Geistiges Eigentum
Alle von Taubenhorn erstellten Unterlagen (Objektübersichten, Reisepläne, Empfehlungslisten) sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen vom Kunden für den persönlichen Gebrauch genutzt, nicht jedoch ohne Einwilligung von Taubenhorn veröffentlicht oder weitergegeben werden.
8. Haftungsausschluss
Taubenhorn haftet für direkte Schäden, die durch nachweisliches Verschulden entstehen. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Taubenhorn übernimmt keine Haftung für Leistungen Dritter (Objekt-Eigentümer, Skigebiete, Restaurantbetriebe, Schifffahrtsverbindungen), deren Qualität, Verfügbarkeit oder allfällige Ausfälle.
Empfehlungen basieren auf persönlicher Kenntnis und sind nach bestem Wissen erstellt. Taubenhorn übernimmt keine Gewähr für deren fortlaufende Aktualität.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen vertraulich. Taubenhorn gibt keine Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weiter, ausser dies ist zur Leistungserbringung erforderlich.
10. Vertragsbeendigung
Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit schriftlich beenden. Bei laufenden Aufträgen gilt die Stornierungsregelung gemäss Ziffer 5. Taubenhorn kann eine Zusammenarbeit bei wiederholten oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen des Kunden fristlos beenden.
11. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Im Fall einer Meinungsverschiedenheit suchen wir zunächst eine einvernehmliche Lösung. Wenden Sie sich dazu an: [email protected]
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Nidwalden (Schweiz), sofern gesetzlich kein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist.
12. Allgemeine Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen dieser AGB werden 30 Tage vor Inkrafttreten auf unserer Website veröffentlicht. Die weitere Inanspruchnahme unserer Leistungen gilt als Zustimmung zur geänderten Fassung.
13. Kontakt
Taubenhorn · Seeweg 4 · 6374 Buochs · Nidwalden · Schweiz